Familienrecht
Ehevertrag, Scheidung, Trennung
Das Familienrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Außerdem ist es für die Regelung außerverwandschaftlicher, gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung zuständig.
Die rechtlichen Folgen der Eheschließung regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Sind diese gesetzlichen Regelungen von den Ehepartnern nicht gewünscht, besteht die Möglichkeit, einen Ehevertrag zu schließen. Entgegen der weitverbreiteten Annahme muss der Ehevertrag nicht zwangsläufig vor der Ehe geschlossen werden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch jederzeit während der bestehenden Ehe geschlossen werden. Wissen die Parteien, dass sie an der Ehe nicht mehr festhalten wollen, besteht die Möglichkeit, die Trennungsfolgen und Scheidungsfolgen abweichend von den gesetzlichen Vorschriften zu regeln. Diese Eheverträge nennt man Trennungsfolgenvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Wir beraten Sie bei allen Fragen rund um Ehe, Eheverträge, Trennung und Scheidung einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Dabei steht eine ergebnisorientierte Beratung, welche die spezifische Situation der gesamten Familie, insbesondere auch die Interessen gemeinsamer Kinder berücksichtigt, im Vordergrund.
Auch bei erbrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen zur Seite.
In der heutigen Zeit, in der "Patchworkfamilien" nicht selten sind, ist die gesetzliche Erbfolge oft nicht gewollt oder angemessen. In diesen Fällen empfiehlt sich die Errichtung eines Testaments.
Auch Gewerbetreibende, deren Hauptvermögen der Betrieb darstellt, möchten ihren Nachlass meist – abweichend von der gesetzlichen Regelung – so gestalten, dass der Betrieb nur auf den Erben übergeht, der den Betrieb fortsetzen will. Hier kann die Errichtung eines Testaments oder der Abschluss eines Erbvertrages mit den weiteren Erben langwierige Erbstreitigkeiten und damit die Insolvenzgefahr für den in langen Jahren mühsam aufgebauten Betrieb vermeiden.
Wir beraten Sie über die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche und die Grenzen der gewillkürten Erbfolge. Wir helfen Ihnen, Ihren letzten Willen formwirksam und unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen und ihn notfalls im Wege der Testamentsvollstreckung durchzusetzen.