Überbau ist Rechtsmangel

Ragt das Gebäude auf einem verkauften Grundstück auf das Nachbargrundstück über, liegt ein Rechtsmangel vor.

Wenn der notarielle Kaufvertrag für eine Immobilie lediglich die Gewährleistung für Sachmängel ausschließt, bleibt die Haftung des Verkäufers für einen Überbau auf dem Grundstück unberührt. Denn eine durch den Überbau begründete Rentenzahlungspflicht an den Eigentümer des Nachbargrundstücks ist ein Rechts- und kein Sachmangel, so das Oberlandesgericht Koblenz. Zugleich stellten die Richter klar, dass ein spezieller Haftungsausschluss für den Überbau voraussetzt, dass der Käufer nicht nur vom Überbau wusste, sondern auch von der Rentenzahlungspflicht Kenntnis hatte oder deren Bestehen zumindest grob fahrlässig übersehen hat.

 
 
Lebenspartnerschaft Dresden, Schmerzensgeld Glashuette, Arbeitsverhaeltnis Freiberg, Rechtsanwaltskanzlei Dresden, Offene Forderung Dippoldiswalde, Rechtsanwalt Zivilrecht nahe Freital, Rechtsanwalt Dresden, Verwarnungsverfahren Pirna, Unterhalt Dresden, Mietvertraege Wilsdruff