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Schimmelschäden sind ein Mangel der Mietsache, das Lüften liegt aber in der Verantwortung des Mieters.
Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist auch bei einem Vermieterwechsel zulässig.
 
Schuldner Hohnstein, Unterhalt Dresden, Aufhebungsvertrag Coswig, Inkassomandat Kreischa, Pflegschaft Pirna, Geldforderungen Glashuette, Betriebskostenerhoehung Freiberg, Personenschaeden Kreischa, Privater Mietvertrag Dippoldiswalde, Rechtsanwaltskanzlei Kreischa